Der Begriff Servicerufnummer bezeichnet einen Mehrwertdienst. Unter einem Mehrwertdienst versteht man eine spezielle Rufnummer, bei der die eigentliche Telekommunikationsdienstleistung um eine weitere Dienstleistung ergänzt wird. Diese beiden Dienstleistungen werden bei einer Servicerufnummer dann gemeinsam über die Verbindungsgebühren abgerechnet.

Besonders geeignet sind Servicerufnummern für Dienstleistungen, die über das Telefon erbracht werden können und nach Gesprächsdauer berechnet werden, wie etwa Call-in-Gewinnspiele, Support oder Auskunfts- und Beratungsdienstleistungen. Eine der bekanntesten Servicerufnummern in Deutschland ist derzeit die Telefonauskunft.

Ein weiteres Beispiel sind Shared-Cost-Dienste in Deutschland. Servicerufnummern können sowohl gebührenfrei als auch gebührenpflichtig sein. Um zu wissen, ob man es mit einer gebührenpflichtigen Servicerufnummer zu tun hat sollte man sich vor einem Anruf genau informieren, beispielsweise im Internet. Für gebührenpflichtige Servicerufnummern richten die jeweiligen nationalen Telekommunikations-Regierungsbehörden Sonderruffnummern ein.

Mehrwertdienste im engeren Sinne dürfen in Deutschland seit 2006 nur noch über Sonderrufnummern mit der Vorwahl 0900 abgewickelt werden. Der Dienstanbieter kann den Preis frei bestimmen und stellt eine eigene Rechnung, die aber über den Telekommunikationsdienstleister abgerechnet wird. Darüber hinaus gibt es noch weitere Servicerufnummern zu festgesetzten Tarifen, die direkt vom Telekommunikationsanbieter bestimmt und abgerechnet werden. Mögliche Servicerufnummern sind: „0900/0190, 0180, 0800, 0137 oder 118…“. Servicerufnummern sind geeignet für den Versand von Logos und Klingeltönen, Service-Hotlines, technischer Support oder technischer Notdienst, Passwortabfragen, Fernwartung, Mailboxen mit Download-Angeboten, Flirtline, Datingline, Astroline, Infoline, Marketing-Aktionen, Live-Chats, kostenpflichtige Internetangebote und vieles mehr.

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